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Beauftragen Sie uns mit der Verkehrssicherung nach ZTV-SA 97 / RSA

Mit der Abkürzung ZTV-SA 97 können zunächst viele wenig anfangen. Hierbei handelt es sich um die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“. Die Zahl 97 verweist dabei auf das Jahr – nämlich 1997 – der Einführung durch das Bundesministerium für Verkehr.

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Unsere Leistungen im Rahmen der ZTV-SA Verkehrs­sicherung

Laut rechtlicher Vorgabe ist für jedes Bauvorhaben ein Verkehrsverantwortlicher erforderlich. Für diese Aufgabe bedarf es allerdings einer ausreichenden Qualifikation. So ist eine Schulung nach ZTV-SA sowie RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erforderlich. Der Verkehrsverantwortliche haftet für alle Vorkommnisse in Verbindung mit der Verkehrs- oder Baustellenabsicherung. Die Verkehrsverantwortlichkeit wird von uns übernommen, wenn wir von einem Auftraggeber mit den Kontrollen nach den Vorgaben der ZTV-SA 97 beauftragt werden. Das ist laut Gesetz an Werktagen mindestens zweimal vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten sowie einmal an Sonn- und Feiertagen erforderlich. Dabei können Sie sich auf unser erfahrenes und kompetentes Team jederzeit verlassen.

Zu diesem Zweck haben wir eine App gemietet, die den genauen Zeitpunkt und Weg der Kontrollfahrt aufnimmt. Veränderungen der Verkehrs- oder Baustellenabsicherung werden mithilfe der App fotografisch festgehalten. Dieses Protokoll wird automatisch nach jeder Kontrollfahrt dem Kunden per E-Mail zugesandt. Haben Sie noch Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle gemäß ZTV SA 97? Dann nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie umfassend.

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