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Beauftragen Sie uns mit der Verkehrssicherung nach ZTV-SA 97 / RSA

Die Verkehrsverantwortlichkeit wird von uns übernommen, wenn wir von einem Auftraggeber mit den Kontrollen nach den Vorgaben der ZTV-SA 97 beauftragt werden.

Das ist laut Gesetz an Werktagen mindestens zweimal vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten sowie einmal an Sonn- und Feiertagen erforderlich. Dabei können Sie sich auf unser erfahrenes und kompetentes Team jederzeit verlassen.

Haben Sie noch Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle gemäß ZTV SA 97?

Dann nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie umfassend.

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